Familien-Mediation Pankow 
außergerichtliche Konfliktlösung und Streitbeilegung 
 
 
 

oft gestellte Fragen

Was macht ein Mediator?

Der Mediator (lateinisch, übersetzt " Mittler") unterstützt die Konfliktparteien bei Ihrer Lösungssuche. Er steht allen Konfliktparteien allparteilich gegenüber und nimmt die Interessen, Anliegen und Emotionen aller Beteiligten gleichermaßen ernst. Der Mediator leitet und strukturiert das Verfahren. Er achtet darauf, das die Regeln der Mediation eingehalten werden.


Was ist der Unterschied zwischen einer Mediation, einem Schiedsverfahren und einem Schlichtungsverfahren?

Ein Schiedsverfahren ist ein Streitbeilegungsverfahren vor einem Schiedsgericht. Das sind private, nichtstaatliche Gerichte. Der Ablauf ähnelt dem eines normalen Gerichtsverfahrens. Das Verfahren endet in der Regel mit einem Schiedsspruch durch den Schiedsrichter.

Bei einem Schlichtungsverfahren unterbreitet der Schlichter den Streitparteien einen konkreten Einigungsvorschlag. Nehmen die Parteien diesen an, wird er schriftlich fixiert. Nehmen die Parteien diesen nicht an, ist die Schlichtung in der Regel gescheitert.

Sowohl beim Schiedsverfahren, als auch bei einer Schlichtung entscheidet ein Dritter über Ihre Streitigkeit.

Im Gegensatz dazu, hat der Mediator im Mediationsverfahren keine Entscheidungsbefugnis, sondern erzielt die Lösung des Streits durch neutrale, unparteiische Vermittlung zwischen beiden Seiten. Ziel der Mediation ist eine Konfliktlösung durch eine freiwillige, selbstbestimmte und einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Parteien.

Die Konfliktparteien bestimmen selbst, welche Themen Sie ansprechen und welche Probleme Sie für die Zukunft regeln möchten. In der Mediation wird nur eine Vereinbarung getroffen, die von allen beteiligten Konfliktparteien gewollt ist

Ist Mediation eine Rechtsberatung?

Mediation ist keine Rechtsberatung. Ein Mediator darf Sie, selbst wenn er vom Grundberuf Anwalt ist,  auf Grund seiner neutralen Rolle im Mediationsverfahren, nicht rechtlich beraten.

Ist Mediation eine Art Therapie?

Nein. Mediation ist ein sachliches und strukturiertes Verfahren. Es werden nicht die Fragen der Vergangenheit geklärt, sondern die einer neuen, zukünftigen Regelung. Die emotionale Konfliktebene wird nur betreten und auch die Vergangenheit nur insoweit erörtert, wie sie für das Konfliktverständnis und für eine zukünftige Regelung unabdingbar ist.

Gibt es Vorraussetzungen für eine Mediation?

Die einzige unverzichtbare Voraussetzung für den Beginn einer Mediation ist, dass die Konfliktparteien bereit sind, sich an einen Tisch zu setzen und autonom Ihre Interessen vertreten können und wollen.

Ist mein Konflikt für eine Mediation geeignet?

Diese Frage lässt sich pauschal schwer beantworten. Bei hochemotionalen Konflikten ist es erfahrungsgemäß nicht empfehlenswert, in der Eskalationsphase schon mit dem Mediationsverfahren zu beginnen. Ausgeschlossen ist eine Mediation, wenn eine Konfliktpartei nicht eigenverantwortlich für sich handeln kann, weil z.B. eine dauerhafte psychische Erkrankung vorliegt, welche das ausschließt.

Wie läuft ein Mediationsverfahren eigentlich ab?

 Die klassische Form einer Mediation hat folgenden Ablauf:

  • Auftragsklärung (u.a. Klärung, ob Mediation, das richtige Verfahren für Sie ist/ Erläuterung  des Mediationsverfahrens/Abschluss einer Vereinbarung zur Mediation) 
  • Themensammlung (Sie bestimmen die Themen und die Reihenfolge, in welcher diese bearbeitet werden sollen)
  • Erarbeiten der Positionen und Interessen (Hintergrunderkundung und Sichtweisen der Bedürfnisse aller Beteiligten) 
  • Sammeln von Optionen, Vorschlägen und Möglichkeiten zur Lösung (anschließende Bewertung, Abwägung und Auswahl der Optionen)
  • Finden der endgültigen Regelungen/ Festlegen der einvernehmlichen Abschlussvereinbarung
  • Absprache, ob Abschlussvereinbarung in schriftlicher Form erfolgen soll und von wem (evtl. notarielle Beurkundung oder/ und evtl. Erprobungsphase)

Was muss ich bei einer Mediation beachten? Gibt es Regeln?

Ein Mediationsverfahren unterliegt gewissen Grundregeln bzw. Prinzipien. Das sind:

  • Freiwilligkeit:  Alle Konfliktparteien haben die Bereitschaft, an der Mediation teilzunehmen. In jeder Lage des Verfahrens besteht die Möglichkeit dieses zu beenden.
  • Allparteilichkeit: Der Mediator ist neutral und allparteilich. Er nimmt die Bedürfnisse und Interessen aller Konfliktparteien gleichermaßen wahr und versucht, alle Konfliktparteien zu verstehen. Er stellt sicher, dass jede Konfliktpartei über ihre eigenen Bedürfnisse klar werden kann und unterstützt die Konfliktpartei, damit sie die Bedürfnisse der jeweils anderen Konfliktpartei verstehen können. Er vertritt keine Partei gegen eine andere außergerichtlich oder im Gerichtsverfahren.
  • Eigenverantwortlichkeit / Autonomie: Die Konfliktparteien müssen in der Lage sein, ihre Interessen und Bedürfnisse im Mediationsverfahren selbst wahrzunehmen und angemessen zu vertreten.
  • Offenheit und Informiertheit: Alle Tatsachen und Belege, die für eine abschließende Regelung von Bedeutung sein könnten, müssen von den Konfliktparteien offengelegt werden.
  • Vertraulichkeit/ Schweigepflicht/ Zeugnisverweigerungsrecht: Der Mediationsprozess ist vertraulich. Der  Mediator/ das Mediations-Team (Co- Mediation) ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit gesetzlich nichts anders geregelt ist. Er steht nicht als Zeuge/ Zeugin zur Verfügung. Die Medianden vereinbaren Art und Umfang der Verschwiegenheit.
  • Kenntnis der Gesetze: Bei rechtlich relevanten Sachverhalten ist jede Konfliktpartei spätestens vor Abschluss einer Vereinbarung verpflichtet, sich einmal einseitig parteilich durch einen Außenanwalt beraten zu lassen. Der Grund ist: Eine eigenverantwortliche Regelung von Bestand kann nur derjenige schaffen, der über das Recht informiert ist. Das ist nur gewährleistet, wenn Sie die pauschale Regelung des Gesetzgebers mit Ihrer individuellen - nach Ihren ganz persönlichen Bedürfnissen und Interessen ausgearbeiteten - Regelung vergleichen können.
  • Kommunikationsregeln: Die Konfliktparteien sind bereit, sich in gemeinsamen Gesprächen mit dem Anderen konstruktiv auf den Verhandlungsprozess einzulassen und respektvoll miteinander umzugehen.

Wie schließt eine Mediation ab?

Die Ergebnisse der Mediation werden in der Regel in einem Memorandum, d.h. einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Medianden zusammengefasst. 

In einem Mediationsverfahren, deren Ergebnis die Aufklärung eines Missverständnisses oder die Wiederherstellung einer funktionierenden Beziehung ist, kann dies erfahrungsgemäß auch entbehrlich sein.

In bestimmten Fällen, müssen Sie mit Ihrer Verhandlungslösung weitere Rechtsdienstleistungen in Anspruch nehmen. So kann es z.B. sein, daß:

  • Sie eine Verhandlungslösung/ Vereinbarung auf einem Gebiet treffen, deren Regelung gesetzlichen Formvorschriften unterliegt, insbesondere die der notariellen Beurkundung.
  • Sie Ihre Verhandlungslösung/ Vereinbarung in einer rechtlich verbindlichen Form dokumentieren möchten. Stellen Sie sich hier zur Abgrenzung die Fragen: Soll das Vereinbarte im späteren Streitfall auch vor einem Gericht durchsetzbar sein? Möchten Sie, dass die Verhandlungslösung rechtssicher und im Einzelfall vollstreckbar formuliert ist?

Ist alles, was ich in der Mediation erzähle, vertraulich?

Mediation ist ein vertrauliches Verfahren. Der Gesetzgeber hat dies in § 1 Mediationsgesetz schriftlich verankert. Im Gegensatz zum gerichtlichen Verfahren, wird in der Mediation nicht öffentlich verhandelt. Es gibt also keine Zuschauer oder Zeugen.

Der Mediator ist gem. § 4 Mediationsgesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet. Er darf nichts, was er im Mediationsverfahren von den Beteiligten erfahren hat, an Dritte weitergeben. Er steht auch nicht als Zeuge zur Verfügung. Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht:

  •  soweit gesetzlich etwas anderes geregelt ist 
  • die Offenheit aus vorrangigen Gründen der öffentlichen Ordnung geboten ist, z.B. bei Kindeswohlgefährdung
  •  die Offenlegung des Inhalts der im Mediationsverfahren erzielten Vereinbarung zur Umsetzung oder Vollstreckung dieser Vereinbarung erforderlich ist 
  • es sich um Tatsachen handelt, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen

Gibt es in der Mediation auch Einzelgespräche?

Im allseitigen Einverständnis sind getrennte Gespräche des Mediators mit den Konfliktparteien möglich und auch in manchen Phasen der Mediation sogar sehr konstruktiv für den Prozess.

Erspart mir die Mediation einen Rechtsanwalt?

Mediation ist eine Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Sie findet jedoch nicht im rechtsfreien Raum statt. Über zwingendes Gesetzesrecht und gesetzliche Verbote können und dürfen sich die Medianden nicht hinwegsetzen. Jeder Konfliktpartner soll die Möglichkeit haben, sich - soweit dies gesetzlich möglich ist -  sein eigenes Recht zu schaffen oder aber auf die Lösung des Gesetzgebers zurückzugreifen.

Um diese Wahlfreiheit ausüben zu können, müssen sie das Recht kennen. Von daher ist es erforderlich, das Sie sich einmal parteilich, ohne Anwesenheit des Anderen, bei einem Anwalt beraten lassen.

Ich habe schon einen Rechtsanwalt, weshalb sollte ich jetzt noch eine Mediation beginnen?

In dem man einen Rechtsanwalt beauftragt, überlässt man die Erarbeitung der Lösung eines Konfliktes und das Treffen von Entscheidungen zum Großteil einem Dritten. Der anwaltliche Schriftverkehr mit der Gegenpartei kann unter Umständen sehr lang dauern und daher auch sehr kostenintensiv werden. Werden sich Ihre Anwälte nicht einig, geht die Sache meist zu Gericht.

Wenn Sie sich grundsätzlich in der Lage fühlen, anstehende Fragen und Probleme selbst zu lösen, kann eine Mediation ein konstruktiverer und effektiverer Weg sein. Sie sollten gleichfalls überlegen, inwieweit Ihnen eine einvernehmliche Regelung wichtig ist.

Soll und kann ich meinen Anwalt zur Mediation mitnehmen?

 Die Mediation findet üblicher Weise ohne Anwesenheit der Anwälte statt , da eine selbstständige und eigenverantwortliche Einigung der Konfliktparteien angestrebt wird. Bevor Sie jedoch eine verbindliche Abschlussvereinbarung unterschreiben, sind Sie sogar verpflichtet, sich mit Ihrem Anwalt noch einmal parteiisch zu beraten.

Welchen Vorteil bringt eine Mediation im Scheidungsverfahren?

Der bedeutendste Vorteil einer Mediation bei Scheidung und Trennung ist, dass Sie Ihre Konflikte miteinander und nicht gegeneinander lösen. Bei einer erfolgreichen Mediation bleibt somit die soziale, persönliche Beziehung, wenn auch in anderer Form, zum ehemaligen Partner erhalten. Dies kann die zukünftige, gemeinsame Wahrnehmung der Elternrolle wesentlich erleichtern und lässt vor allem die Kinder eine Trennung der Eltern besser ohne Schäden überstehen.

Ein weiterer Vorteil ist, dass sich eine Familienmediation in der Regel auch kostengünstiger erweist, als eine Scheidung, bei der alle strittigen Fragen vor Gericht geklärt werden. Sie können sich in Deutschland zwar nicht ohne Anwalt scheiden lassen,  jedoch benötigen Sie im Falle einer einvernehmlichen Scheidung nur einen Anwalt, statt zwei. Bei einer Scheidung orientiert sich die Höhe der Gerichts- und Anwaltskosten am Streitwert. Je weniger strittig ist, umso geringer ist der Streitwert und damit auch Ihre Kosten.

Ist eine Mediation möglich, obwohl es ein laufendes gerichtlichen Verfahren gibt? 

Gerichtliche, streitige Verfahren sollten während der Mediation ruhen. Seit dem 01.01.2002 sind mögliche Verjährungsfristen während der Mediation gehemmt. Wird in der Mediation keine (vollständige) Lösung erarbeitet, kann das Gerichtsverfahren wieder aufgenommen werden.

Habe ich eine Garantie, dass die Mediation erfolgreich ist?

Es gibt leider keine Garantie, dass eine Mediation erfolgreich ist. Ich kann Ihnen mit meinen Co-Mediatoren aber garantieren, Sie professionell durch das Verfahren zu begleiten.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat 2017 den Evaluierungsbericht einer bundesweiten, rechtsstaatlichen Studie über die Auswirkungen des Mediationsgesetzes und die Nutzung von Mediation in Deutschland veröffentlicht. Daraus geht hervor:

  • Mediation hat als alternatives Instrument der Konfliktbeilegung in Deutschland einen festen Platz in der Streitbeilegungslandschaft.
  • Treffen einer einvernehmlichen Abschlussvereinbarung - Quote 76 %
  • komplette Streitbeilegung - Quote 50%